„Ina Scharrenbach hat bereits umfassend zur Aufklärung beigetragen“

10.04.2024

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag das Urteil im Organstreitverfahren wegen der Aktenlieferung an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II – Hochwasserkatastrophe verkündet. Dazu erklärt Thomas Schnelle, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss:

„Das Landesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zu einem Beweisantrag auf Aktenlieferung an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung verkündet. Demnach wurden unzureichend Akten geliefert. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass dem Untersuchungsausschuss bereits aus der vergangenen Legislaturperiode hierzu tausende Seiten Akten von diesem Ministerium geliefert worden sind. Hier hatte Ministerin Ina Scharrenbach bereits umfassend und transparent zur Aufklärung beigetragen.
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist fraglich, welchen weiteren Mehrwert Akten aus diesem Ministerium, welches keinerlei Aufgaben bei der Bewältigung der eigentlichen Katastrophe hatte, für den Untersuchungsausschuss haben sollte. Es muss nun darum gehen, dass wir die Arbeit im Untersuchungsausschuss schnellstmöglich fortsetzen und zu Ende bringen. Das sind wir gerade den Opfern und Betroffenen der Katastrophe, die sich im Juli zum dritten Mal jährt, schuldig. Viele Verbesserungen und Schlussfolgerungen sind von der Landesregierung auf den Weg gebracht worden.
Die Verhandlung hat aber auch gezeigt, dass wir in Zukunft als Parlament Einsetzungsbeschlüsse für Untersuchungsausschüsse und Beweisanträge konkreter und eindeutiger fassen müssen, um solche Auslegungsfragen von vornherein ausräumen zu können.“

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